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Medizinische Erstversorgung

Sanitätsdienst

Wenn bei Veranstaltungen wie Open-Air-Konzerten, Reitturnieren oder Festen viele Menschen zusammen kommen, ist es wichtig, dass Besucherinnen und Besucher auch im Notfall gut versorgt sind. Der Sanitätsdienst des ASB übernimmt die medizinische Erstversorgung.

Der Sanitätsdienst des ASB kümmert sich um die medizinische Versorgung bei Veranstaltungen.

Foto: ASB/F. Zanettini

Bei Veranstaltungen jeder Art - vom Gartenfest bis zum Konzert, vom Reitturnier bis zum Auto­rennen - sind viele Menschen vor Ort. Emotionen stehen im Mittelpunkt. Aber auch in der schönsten Atmosphäre können - trotz aller Vorsorge - Notfälle passieren.

Wenn jemand verletzt wird oder plötzlich erkrankt, dann ist der Sanitätsdienst Ihr Ass im Ärmel. Ehrenamtliche und gut ausgebildete Helferinnen und Helfer bieten in organisierter Form erste Hilfe an und stel­len die Verbindung zu weiterer medizinischer Ver­sor­gung her.

Optimale Versorgung

Unterstützt von Rettungsdienstpersonal und Notärzten und ausgestattet mit zeitgemäßen medi­zi­nisch-technischen Geräten und Materialien gewährleisten sie in jeder Situation die optimale Ver­sor­gung Ihrer Gäste und Akteure. Souverän, kompetent und verlässlich.

Der ASB-Kreisverband Göttingen-Land achtet darauf, dass nur regelmäßig geschulte und trainierte Kräfte zum Einsatz kommen, denn qualifzierter medizinischer Veranstaltungsschutz erfordert vor allem qualifizierte und mo­ti­vier­te Mitarbeiter/innen.

Sanitätsdienst - Pflicht oder Kür?

Ausrichter öffentlicher Veranstaltungen sind verpflichtet, diese bei der zuständigen Kommune anzumelden. Das Ordnungsamt oder eine entsprechende Behörde kann je nach Einschätzung einen Sanitätsdienst vorschreiben.

Hierbei werden in der Regel folgende Gesetzestexte berücksichtigt:

  • Versammlungsgesetz für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
  • Gewerbeordnung bei VolksfestenGesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Aber auch ohne behördliche Auflagen kann es für einen Veranstalter notwendig werden einen Sanitätsdienst zu bestellen. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und erhöht den Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Daneben können verbands- oder vereinsinterne Vorschriften einen Sanitätsdienst notwendig machen.

Für den Arbeiter-Samariter-Bund ist der Sanitätsdienst eine freiwillige Leistung, die auf der Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem Veranstalter vereinbart wird.

Unsere Kompetenz - Ihr Vorteil:

Im Sanitätsdienst arbeitet der ASB-Kreisverband Göttingen-Land eng mit Ihnen als Veranstalter und ge­ge­be­nen­falls mit allen weiteren Beteiligten wie der Feuerwehr, der Po­li­zei oder den Ordnungsbehörden zu­sam­men. Schon bei der Planung werden Ihre Anforderungen, Auflagen des Gesetzgebers und unsere Erfahrungswerte aus vergleichbaren Veranstaltungen berücksichtigt und bilden die Grund­lage des Sanitätsdienstes.

Eine unkomplizierte Auftragsabwicklung und effiziente Kommunikation durch zu­ver­läs­si­ge An­sprech­part­ner sind für uns selbstverständlich.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Wir beraten Sie gern.

Sanitätsdienst im Katastrophenschutz

Neben der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen engagiert sich der ASB-Kreisverband Göttingen-Land auch mit dem Sanitätsdienst im Bevölkerungsschutz. Nach Katastrophen im Inland, großen Schadensereignissen und einem Massenaufkommen von Patienten bauen ehrenamtliche Sanitäterinnen und Sanitäter Behandlungsplätze auf und versorgen Verletzte und Erkrankte.

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ASB-Kreisverband Göttingen-Land

Kattenbühl 12
34346 Hann. Münden